Norm
EKHG §6 Abs1Rechtssatz
Zur Sicherung eines Fahrzeuges gegen eine Schwarzfahrt genügt es in einer Diskothek, den Schlüssel in der Manteltasche aufzubewahren, sofern dieser nicht abgelegt oder in der Garderobe abgegeben wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106103Dokumentnummer
JJR_19961212_OGH0002_0020OB02396_96H0000_002