RS OGH 1996/12/13 10ObS2393/96a, 10ObS2460/96d, 10ObS9/97i, 10ObS376/97k, 10ObS29/98g, 10ObS102/98t,

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Veröffentlicht am 13.12.1996
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Norm

BPGG §1
KrntPGG §4
SbgPGG §1
EinstV allg
SbgEinstV allg

Rechtssatz

Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe sichern. Was unter Pflegebedarf beziehungsweise Betreuung und Hilfe zu verstehen ist, wird zwar nicht im Gesetz, wohl aber in der Einstufungsverordnung definiert. Es muss sich hierbei um zumindest im weiteren Sinn lebenswichtige Verrichtungen nichtmedizinischer Art handeln.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 2393/96a
    Entscheidungstext OGH 13.12.1996 10 ObS 2393/96a
  • 10 ObS 2460/96d
    Entscheidungstext OGH 28.01.1997 10 ObS 2460/96d
  • 10 ObS 9/97i
    Entscheidungstext OGH 28.01.1997 10 ObS 9/97i
    nur: Es muss sich hierbei um zumindest im weiteren Sinn lebenswichtige Verrichtungen nichtmedizinischer Art handeln. (T1); Beisatz: Der vom Gesetzgeber des BPGG in Verbindung mit der EinstV verfolgte Zweck besteht darin, den betroffenen Personen durch Gewährung entsprechender Hilfestellung im persönlichen und sachlichen Lebensbereich zu einer menschenwürdigen Existenz (arg.: "Verwahrlosung") zu verhelfen, wobei mit Existenzsicherung nicht eine wirtschaftliche Existenz (also etwa besseres Fortkommen) gemeint ist. (T2)
  • 10 ObS 376/97k
    Entscheidungstext OGH 25.11.1997 10 ObS 376/97k
    Auch; nur: Was unter Pflegebedarf beziehungsweise Betreuung und Hilfe zu verstehen ist, wird zwar nicht im Gesetz, wohl aber in der Einstufungsverordnung definiert. Es muss sich hierbei um zumindest im weiteren Sinn lebenswichtige Verrichtungen nichtmedizinischer Art handeln. (T3); Beisatz: Hier: Krnt PGG. (T4)
  • 10 ObS 29/98g
    Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 29/98g
    Auch; nur T3; Beis wie T4
  • 10 ObS 102/98t
    Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 ObS 102/98t
    nur T1
  • 10 ObS 158/99d
    Entscheidungstext OGH 31.08.1999 10 ObS 158/99d
    Auch; Beisatz: Hier: OÖFGG; OÖEinstV. (T5); Beisatz: Die Aufzählung der Hilfsverrichtungen nach § 2 Abs 2 OÖEinstV ist taxativ, der Hilfsbegriff der EinstV soll ausschließlich den sachlichen Lebensbereich Betroffener abdecken. (T6)
  • 10 ObS 206/00t
    Entscheidungstext OGH 25.07.2000 10 ObS 206/00t
  • 10 ObS 216/00p
    Entscheidungstext OGH 05.09.2000 10 ObS 216/00p
  • 10 ObS 80/01i
    Entscheidungstext OGH 24.04.2001 10 ObS 80/01i
    Auch; nur T1
  • 10 ObS 102/01z
    Entscheidungstext OGH 26.03.2002 10 ObS 102/01z
    Beisatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in den Pflegegeldgesetzen enthaltenen Ermächtigungen, die Begriffe "Betreuung" und "Hilfe" in den Einstufungsverordnungen zu definieren. (T7)
  • 10 ObS 248/02x
    Entscheidungstext OGH 18.07.2002 10 ObS 248/02x
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T7; Beisatz: Der Oberste Gerichtshof vermag die Ansicht über eine generelle Verfassungswidrigkeit der Einstufungsverordnung zum BPGG nicht zu teilen. (T8)
  • 10 ObS 30/03i
    Entscheidungstext OGH 18.02.2003 10 ObS 30/03i
    Vgl auch; Beis wie T4; Beisatz: Für die wenn auch notwendige Betreuung in Bereichen, die der Art von Verrichtungen, wie sie in §§ 1 und 2 EinstV umschrieben sind, nicht zugezählt werden können, gebührt kein Pflegegeld und sie ist bei der Ermittlung des Betreuungsaufwands außer Acht zu lassen. (T9); Beisatz: Auch wenn der Aufwand im Einzelfall die Fixwerte wesentlich übersteigt, sind die verbindlichen Pauschalwerte zugrunde zu legen, während ein allfällig höherer Aufwand unabgegolten bleibt. (T10)
  • 2 Ob 190/07s
    Entscheidungstext OGH 15.11.2007 2 Ob 190/07s
    Vgl; Beis wie T2 nur: Der vom Gesetzgeber des BPGG in Verbindung mit der EinstV verfolgte Zweck besteht darin, den betroffenen Personen durch Gewährung entsprechender Hilfestellung im persönlichen und sachlichen Lebensbereich zu einer menschenwürdigen Existenz (arg.: "Verwahrlosung") zu verhelfen. (T11); Veröff: SZ 2007/178
  • 10 ObS 122/08a
    Entscheidungstext OGH 24.02.2009 10 ObS 122/08a
    Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Es bestehen keine Bedenken, den Betreuungsaufwand für die von nicht pflegebedürftigen Personen gewöhnlich eigenständig im häuslichen Bereich durchgeführte Ernährung bzw Verabreichung von Medikamenten über die PEG-Sonde als Pflegebedarf im Sinne der einschlägigen Pflegegeldgesetze anzuerkennen. (T12); Veröff: SZ 2009/25
  • 10 ObS 154/11m
    Entscheidungstext OGH 06.12.2011 10 ObS 154/11m
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106398

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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