RS OGH 1996/12/17 4Ob2374/96p

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Veröffentlicht am 17.12.1996
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Norm

AMG §2 Abs15

Rechtssatz

Unter "Eigengebrauch" im Sinne des § 2 Abs 15 AMG kann nur die unentgeltliche Abgabe an (zB) Mitarbeiter verstanden werden; die - wenn auch durch ein Pauschalentgelt für mehrere Leistungen abgegoltene - entgeltliche Abgabe ist kein Eigengebrauch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106214

Dokumentnummer

JJR_19961217_OGH0002_0040OB02374_96P0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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