RS OGH 1996/12/18 7Ob2326/96a

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Norm

ABGB §364 A
ABGB §364 Abs2 A
ABGB §861

Rechtssatz

Zur ortsüblichen Benützung einer Betriebsliegenschaft gehört auch das Bewohnen einer baubehördlich bewilligten Werkswohnung, die zur Beaufsichtigung des Betriebes dienlich ist. Wird von den Bewohnern dieser Werkswohnung der von der Nachbarliegenschaft ausgehende Lärm als wesentliche Beeinträchtigung aufgefaßt, so ist dadurch auch die ortsübliche Benützung der Betriebsliegenschaft beeinträchtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106618

Dokumentnummer

JJR_19961218_OGH0002_0070OB02326_96A0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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