Norm
MRG §18c Abs2Rechtssatz
Wird den Mietern der Verlust ihres Benützungsrechtes nach Maßgabe der tatsächlichen Ausübung abgegolten, können sie den Dachbodenausbau nicht verhindern (dritter Fall des § 18c Abs 2 MRG).Wird den Mietern der Verlust ihres Benützungsrechtes nach Maßgabe der tatsächlichen Ausübung abgegolten, können sie den Dachbodenausbau nicht verhindern (dritter Fall des Paragraph 18 c, Absatz 2, MRG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107170Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009