RS OGH 2024/3/11 15Os196/96; 14Os156/02; 11Os81/05d; 15Os55/06m; 12Os70/06w; 15Os138/23t

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Veröffentlicht am 16.01.1997
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Rechtssatz

Ein billigendes Inkaufnehmen des (ernstlich) für möglich Gehaltenen ist willensmäßig ein Plus gegenüber dem bloßen Abfinden mit dem Erfolg und genügt für die Annahme des bedingten Vorsatzes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106646

Im RIS seit

16.01.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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