RS OGH 1997/1/16 8ObA2250/96g

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Veröffentlicht am 16.01.1997
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Norm

EO §290b

Rechtssatz

Auch wenn die Sonderzahlungen in Teilbeträgen oder von mehreren Dienstgebern zu verschiedenen Fälligkeiten geleistet werden, stehen nur für zwei Sonderzahlungen jährlich jeweils bis zur Höhe eines Monatsbezuges eigene pfändungsfreie Beträge zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106529

Dokumentnummer

JJR_19970116_OGH0002_008OBA02250_96G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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