RS OGH 1997/1/23 2Ob2390/96a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1997
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Norm

ABGB §151 Abs1
ABGB §865

Rechtssatz

Ergibt sich bereits aus der Klage die fehlende Geschäftsfähigkeit des Beklagten zum Zeitpunkte der Darlehensgewährung wegen Minderjährigkeit, dann hat der Kläger das Vorliegen einer Ausnahme hievon zu behaupten und zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106637

Dokumentnummer

JJR_19970123_OGH0002_0020OB02390_96A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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