RS OGH 1997/1/28 1Ob2410/96k

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

ABGB §271

Rechtssatz

Allein deshalb, daß der gesetzliche Vertreter als Konsequenz einer Schenkung von seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Vertretenen (ganz oder teilweise) entlastet werden könnte, wenn, solange und soweit der Minderjährige durch die Vermietung des Schenkungsobjekts einen Reinertrag erzielen sollte, liegt ein Kollisionsfall (noch) nicht vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107177

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0010OB02410_96K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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