RS OGH 1997/1/28 1Ob2382/96t

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

EO §394

Rechtssatz

Zweck des § 394 EO ist es, für den Sicherungsgegner einen raschen Ausgleich für die einschneidenden Eingriffe einer sich als ungerechtfertigt erweisenden einstweiligen Verfügung, die bewilligt wurde, ehe die Berechtigung des Anspruchs feststand, zu schaffen (vergleiche RdW 1993, 245).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106818

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0010OB02382_96T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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