RS OGH 1997/1/28 1Ob2305/96v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

UStG 1972 §3
UStG 1972 §12

Rechtssatz

Durch die leihweise Überlassung von Maschinen zur Ansicht hat ein Lieferant dem Empfänger keine die Umsatzsteuer auslösende Verfügungsmacht über die Ware eingeräumt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107217

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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