RS OGH 1997/1/28 1Ob2305/96v

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Rechtssatz

Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag muß der Geschäftsherr nicht einmal geschäftsfähig sein; umso weniger kann es bei Beurteilung der Ansprüche des Geschäftsführers darauf ankommen, daß der Geschäftsherr durch die Konkurseröffnung in seiner Fähigkeit zur Verfügung über die Masse beschränkt wird.

Entscheidungstexte

  • RS0107214">1 Ob 2305/96v
    Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2305/96v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107214

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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