RS OGH 2016/1/20 7Ob2048/96v, 3Ob247/15t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1997
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Norm

ABGB §1098 Ib
  1. ABGB § 1098 heute
  2. ABGB § 1098 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Wird dem Bestandnehmer schon im Bestandvertrag vom Bestandgeber ein Weitergaberecht schlechthin eingeräumt, nämlich das Recht, durch bloße Erklärung (aber erst durch diese) alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten mit der Wirkung zu übertragen, daß es einer weiteren Erklärung des Bestandgebers nicht bedarf, ist doch auch im Fall einer Ausübung des Weitergaberechts durch ein Legat die Anzeige der Weitergabe an den Bestandgeber erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106614

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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