Norm
ABGB §1098 IbRechtssatz
Wird dem Bestandnehmer schon im Bestandvertrag vom Bestandgeber ein Weitergaberecht schlechthin eingeräumt, nämlich das Recht, durch bloße Erklärung (aber erst durch diese) alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten mit der Wirkung zu übertragen, daß es einer weiteren Erklärung des Bestandgebers nicht bedarf, ist doch auch im Fall einer Ausübung des Weitergaberechts durch ein Legat die Anzeige der Weitergabe an den Bestandgeber erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106614Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2016