Norm
IESG idF IRÄG 1994 §1 Abs3 Z2 litbRechtssatz
Die Vereinbarung einer höheren Entlohnung ist auch dann sachlich gerechtfertigt, wenn dadurch verhindert werden soll, daß für die Fortführung eines Projektes wichtige, qualifizierte und nicht leicht ersetzbare Arbeitnehmer ein konkretes Anbot eines anderen Arbeitgebers zu entsprechend besseren Konditionen annehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106821Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.10.2022