RS OGH 1997/1/30 2Ob2430/96h

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Veröffentlicht am 30.01.1997
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Norm

ABGB §1327 d

Rechtssatz

Auch die Leasingraten eines Personenkraftwagens sind den fixen Haushaltskosten zuzurechnen, wenn das Fahrzeug zur Befriedigung der Bedürfnisse der anderen Haushaltsangehörigen verwendet wurde. Dies gilt jedoch nicht für den in den Leasingraten enhaltenen "Kaufpreisanteil".

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto, Pkw, Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106960

Dokumentnummer

JJR_19970130_OGH0002_0020OB02430_96H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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