RS OGH 1997/2/4 10ObS2458/96k, 10ObS47/01m

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Veröffentlicht am 04.02.1997
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z8

Rechtssatz

Anbringen bei einer Behörde (Finanzbehörde) zur Erwirkung einer günstigen steuerlichen Behandlung und einer Verminderung der Steuerpflicht dienen dagegen allein dem Interesse des Steuerpflichtigen und stehen mit betrieblichen Interessen nicht in Zusammenhang. Dieser Fall unterscheidet sich von den in § 175 Abs 2 Z 8 ASVG genannten Bankwegen so grundsätzlich, daß eine analoge Übertragung des Versicherungsschutzes nicht in Frage kommt.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 2458/96k
    Entscheidungstext OGH 04.02.1997 10 ObS 2458/96k
  • 10 ObS 47/01m
    Entscheidungstext OGH 20.03.2001 10 ObS 47/01m
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Weg zur Bank zwecks Behebung des (noch) auf das Konto des Dienstnehmers überwiesenen Arbeitslosengeldes für den Vormonat. (T1); Veröff: SZ 74/49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107506

Dokumentnummer

JJR_19970204_OGH0002_010OBS02458_96K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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