Norm
MSchG §4 Abs1 Z3Rechtssatz
Ein allgemeines Freihaltebedürfnis am Kennzeichen "BOSS" für Herrenbekleidung und Strumpfwaren besteht nicht, weil dieses Wort zur Bezeichnung solcher Waren im Verkehr nicht allgemein gebräuchlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108037Dokumentnummer
JJR_19970211_OGH0002_0040OB02383_96M0000_001