RS OGH 1997/2/11 4Ob2383/96m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.1997
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Norm

MSchG §4 Abs1 Z3

Rechtssatz

Ein allgemeines Freihaltebedürfnis am Kennzeichen "BOSS" für Herrenbekleidung und Strumpfwaren besteht nicht, weil dieses Wort zur Bezeichnung solcher Waren im Verkehr nicht allgemein gebräuchlich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108037

Dokumentnummer

JJR_19970211_OGH0002_0040OB02383_96M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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