Norm
AngG §29 Abs2Rechtssatz
Auch bei Austritt einer besonderen Bestandsschutz nach dem Mutterschutzgesetz genießenden Arbeitnehmerin im Konkurs während der entgeltfortzahlungsfreien Periode beginnt der Lauf der anrechnungsfreien Dreimonatsfrist nach § 29 Abs 2 AngG bzw. § 1162b letzter Satz ABGB bereits mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.Auch bei Austritt einer besonderen Bestandsschutz nach dem Mutterschutzgesetz genießenden Arbeitnehmerin im Konkurs während der entgeltfortzahlungsfreien Periode beginnt der Lauf der anrechnungsfreien Dreimonatsfrist nach Paragraph 29, Absatz 2, AngG bzw. Paragraph 1162 b, letzter Satz ABGB bereits mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Karenzurlaub, AnrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107147Dokumentnummer
JJR_19970213_OGH0002_008OBS02260_96B0000_001