Norm
UmgrStG §12 Abs2 Z1Rechtssatz
Bei der Interpretation der Rechtsbegriffe "Betrieb" und "Teilbetrieb" in § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG sind die von der Rechtsprechung im Ertragssteuerrecht (etwa §§ 10 und 24 EStG) herausgebildeten Beurteilungskriterien maßgeblich.Bei der Interpretation der Rechtsbegriffe "Betrieb" und "Teilbetrieb" in Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer eins, UmgrStG sind die von der Rechtsprechung im Ertragssteuerrecht (etwa Paragraphen 10 und 24 EStG) herausgebildeten Beurteilungskriterien maßgeblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107652Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2022