RS OGH 1997/2/13 12Os183/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1997
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Norm

MedienG §33
PornG §1 Abs3
PornG §4

Rechtssatz

Wurde ein Vergehen nach § 1 Abs 1 PornG mit Beziehung auf ein Druckwerk (§ 1 Abs 1 Z 4 MedG) verübt, dann sind zufolge der Vorschrift des § 1 Abs 3 PornG die Einziehungsvorschriften des (§ 33) MedG und die Verfahrensbestimmungen des MedG dem Sinne nach anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107055

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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