Norm
StPO §285 Abs1Rechtssatz
Eine Verweisung auf die Ausführungen in einer anderen Nichtigkeitsbeschwerde (der Staatsanwaltschaft) ist als Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 285 Abs 1, 285a Z 2 StPO unzulässig.Eine Verweisung auf die Ausführungen in einer anderen Nichtigkeitsbeschwerde (der Staatsanwaltschaft) ist als Verstoß gegen die Vorschriften der Paragraphen 285, Absatz eins, 285 a, Ziffer 2, StPO unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106655Dokumentnummer
JJR_19970220_OGH0002_0150OS00203_9600000_001