Norm
StPO §180 Abs2 Z3 litaRechtssatz
Das Gesetz fordert nicht die Gefahr der Verübung gleichartiger Straftaten, sondern bloß solcher, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106644Im RIS seit
21.02.1997Zuletzt aktualisiert am
30.10.2025