RS OGH 1997/3/5 13Os13/97

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Veröffentlicht am 05.03.1997
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Norm

StGB §64 Abs1 Z4

Rechtssatz

In der Aufzählung des § 64 Abs 1 Z 4 StGB ist (unter anderem sowie bei bestimmten Voraussetzungen) lediglich das Verbrechen nach § 12 SGG genannt. Für die übrigen im Ausland begangenen strafbaren Handlungen nach dem Suchtgiftgesetz kommt diese Norm nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107034

Dokumentnummer

JJR_19970305_OGH0002_0130OS00013_9700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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