Norm
DSt 1990 §1 Abs1Rechtssatz
Das "Einschmuggeln" eines Journalisten bei einem Häftlingsbesuch unter Täuschung des Untersuchungsrichters und von Justizwachebeamten über dessen wahre Profession läßt weder die Anwendung des § 3 noch jene des § 39 DSt zu.Das "Einschmuggeln" eines Journalisten bei einem Häftlingsbesuch unter Täuschung des Untersuchungsrichters und von Justizwachebeamten über dessen wahre Profession läßt weder die Anwendung des Paragraph 3, noch jene des Paragraph 39, DSt zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107018Dokumentnummer
JJR_19970310_OGH0002_011BKD00002_9600000_003