Norm
ASGG §51 Abs3 Z2Rechtssatz
Ein Amateurfußballspieler, der nach der Vereinbarung mit seinem Sportklub neben einer geringfügigen Punkteprämie nur eine Aufwandsentschädigung erhalten hat, ist nicht arbeitnehmerähnlich (§ 48 ASGG).Ein Amateurfußballspieler, der nach der Vereinbarung mit seinem Sportklub neben einer geringfügigen Punkteprämie nur eine Aufwandsentschädigung erhalten hat, ist nicht arbeitnehmerähnlich (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107145Dokumentnummer
JJR_19970313_OGH0002_008OBS00069_97Y0000_001