RS OGH 1997/3/18 4Ob83/97b, 9ObA24/08g, 10Ob75/14y, 6Ob54/16h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1997
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Norm

HVertrG 1993 §24 Abs1 Z1

Rechtssatz

Ein Handelsvertreter führt dem Unternehmen neue Kunden zu, wenn er aufgrund einer ihm vom Geschäftsführer ausgehändigten Liste die darin verzeichneten Unternehmen aufsucht und diese in der Folge erstmals zu Kunden des Unternehmens werden (hier: Adressenliste und Namensliste stand dem Geschäftsführer aufgrund dessen früherer Tätigkeit für ein anderes Unternehmen zur Verfügung).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 83/97b
    Entscheidungstext OGH 18.03.1997 4 Ob 83/97b
  • 9 ObA 24/08g
    Entscheidungstext OGH 01.04.2009 9 ObA 24/08g
    Vgl auch; Beisatz: Neukunden sind jedenfalls diejenigen Kunden, mit denen der Unternehmer zu Beginn des Handelsvertreterverhältnisses noch nicht in Geschäftsbeziehung gestanden ist. (T1)
  • 10 Ob 75/14y
    Entscheidungstext OGH 24.03.2015 10 Ob 75/14y
    Auch; Beis wie T1; Beisatz: (Hier) Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Erwerb der Kundendaten einer Insolvenzschuldnerin durch das Unternehmen. (T2)
  • 6 Ob 54/16h
    Entscheidungstext OGH 26.04.2016 6 Ob 54/16h
    Vgl; Beis wie T1; Beginn des Handelsvertreterverhältnisses noch nicht in Geschäftsbeziehung gestanden ist. (T1)
    Beisatz: Für den Ausgleichsanspruch ist daher entscheidend, ob es sich um für den Unternehmer neue Kunden handelt. (T3)
    Beisatz: Im Zusammenhang mit dem Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters handelt es sich nicht um „neue“ Kunden, wenn diese zuvor schon regelmäßig bei (anderen) Tankstellen desselben Mineralölunternehmens getankt haben. (T4)
    Beisatz: Die Frage der „Neuheit“ der Kunden ist eine Tatsachenfrage, weil die Frage, ob der Unternehmer mit einem bestimmten Kunden zu Beginn des Handelsvertretervertrags bereits in einer Geschäftsbeziehung stand, einem Beweisverfahren zugänglich ist. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108023

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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