RS OGH 1997/3/18 1Ob2309/96g, 1Ob297/98b

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Norm

AußStrG §43
AußStrG §98

Rechtssatz

Gerade bei Überbringersparbüchern, die in der Verlassenschaft nicht aufgefunden werden konnten, jedoch Teil des Verlassenschaftsvermögens sind, wird eine Sperre der Sparbücher immer zweckmäßig sein und ist insoweit gerade der abwesende Erbe vom Schutzzweck der Norm umfaßt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 2309/96g
    Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob 2309/96g
    Veröff: SZ 70/46
  • 1 Ob 297/98b
    Entscheidungstext OGH 30.10.1998 1 Ob 297/98b
    Auch; nur: Bei Überbringersparbüchern, die Teil des Verlassenschaftsvermögens sind, wird eine Sperre der Sparbücher immer zweckmäßig sein. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107377

Dokumentnummer

JJR_19970318_OGH0002_0010OB02309_96G0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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