RS OGH 2023/11/21 1Ob2309/96g; 4Ob112/12t; 9Ob54/12z; 2Ob169/15i; 2Ob183/15y; 10Ob43/23f

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Rechtssatz

Sind Aufzeichnungen des Erblassers mit verschiedenen Sparbuchnummern das einzige Indiz der Zugehörigkeit von Sparbüchern zum Verlassenschaftsvermögen, so besteht keine Pflicht des Gerichtskommissärs zu weiteren Nachforschungen bei den Banken, da es nicht seine Aufgabe sein kann, durch erfundene Zusätze das Sparbuch weiter zu individualisieren und so einen in Wahrheit nicht gegebenen Wissensstand vorzutäuschen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bankwertanfrage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107376

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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