Norm
StGB §70Rechtssatz
Selbst eine große Anzahl (in wenigen Angriffen) versendeter Briefe (Kettenbriefe) zeigt keineswegs zwingend die von § 70 StGB geforderte Wiederholungsabsicht auf.Selbst eine große Anzahl (in wenigen Angriffen) versendeter Briefe (Kettenbriefe) zeigt keineswegs zwingend die von Paragraph 70, StGB geforderte Wiederholungsabsicht auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107036Dokumentnummer
JJR_19970319_OGH0002_0130OS00016_9700000_001