RS OGH 1997/3/19 13Os16/97

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Rechtssatz

Selbst eine große Anzahl (in wenigen Angriffen) versendeter Briefe (Kettenbriefe) zeigt keineswegs zwingend die von § 70 StGB geforderte Wiederholungsabsicht auf.Selbst eine große Anzahl (in wenigen Angriffen) versendeter Briefe (Kettenbriefe) zeigt keineswegs zwingend die von Paragraph 70, StGB geforderte Wiederholungsabsicht auf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107036

Dokumentnummer

JJR_19970319_OGH0002_0130OS00016_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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