Norm
StGB §146 A5Rechtssatz
Dem Schuldspruch liegt nicht das Veranstalten eines Pyramidenspieles an sich (vergleiche hiezu den durch das StRÄG 1996 [BGBl 1996/762] neu eingeführten § 168a StGB), vielmehr das betrügerische Vortäuschen, ein solches sei bereits bis zur "fünften Generation" fortgeschritten, zugrunde.Dem Schuldspruch liegt nicht das Veranstalten eines Pyramidenspieles an sich (vergleiche hiezu den durch das StRÄG 1996 [BGBl 1996/762] neu eingeführten Paragraph 168 a, StGB), vielmehr das betrügerische Vortäuschen, ein solches sei bereits bis zur "fünften Generation" fortgeschritten, zugrunde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107038Dokumentnummer
JJR_19970319_OGH0002_0130OS00016_9700000_003