Norm
ABGB §1090 IcRechtssatz
Zum Bestandobjekt gehörende Nebenräumlichkeiten gelten auch dann als mitvermietet, wenn sie im Mietvertrag nicht einzeln angeführt sind und bei Abschluß des Vertrages über sie nicht gesprochen wurde (so schon MietSlg 7858).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107598Dokumentnummer
JJR_19970320_OGH0002_0020OB00107_97T0000_001