RS OGH 1997/3/20 2Ob107/97t

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Veröffentlicht am 20.03.1997
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Norm

ABGB §1090 Ic

Rechtssatz

Zum Bestandobjekt gehörende Nebenräumlichkeiten gelten auch dann als mitvermietet, wenn sie im Mietvertrag nicht einzeln angeführt sind und bei Abschluß des Vertrages über sie nicht gesprochen wurde (so schon MietSlg 7858).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107598

Dokumentnummer

JJR_19970320_OGH0002_0020OB00107_97T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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