RS OGH 2011/3/1 1Ob2123/96d, 1Ob176/98h, 1Ob257/05h, 4Ob157/07b, 2Ob237/07b, 4Ob53/09m, 10ObS31/10x,

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Rechtssatz

Es lässt sich auch aus späteren gesetzlichen Regelungen interpretativ ableiten, wie eine bestimmte, schon bisher geltende Rechtslage nach dem Willen des Gesetzgebers zu verstehen war und ist (vergleiche WoBl 1995, 93).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107343

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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