RS OGH 2021/9/23 16Bkd1/97, 7Bkd3/05, 9Bkd1/12, 20Ds1/19f, 28Ds1/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1997
beobachten
merken

Norm

RL-BA 1977 §2

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt darf gemäß § 2 RL-BA Aufträge seines Klienten, durch die Ehre und Ansehen des Standes beeinträchtigt oder Berufspflichten verletzt werden, weder annehmen noch durchführen.Ein Rechtsanwalt darf gemäß Paragraph 2, RL-BA Aufträge seines Klienten, durch die Ehre und Ansehen des Standes beeinträchtigt oder Berufspflichten verletzt werden, weder annehmen noch durchführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109302

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten