RS OGH 1997/4/17 8ObA2353/96d

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Veröffentlicht am 17.04.1997
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Rechtssatz

Die Frage, ob ein Bescheinigungmittel "parat" ist, kann dann nicht mehr aufgegriffen werden, wenn die Vernehmung bereits durchgeführt ist und daher einer allenfalls eingetretenen Vefahrensverzögerung keine erkennbare Relevanz mehr zukommt.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 ObA 2353/96d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107288

Dokumentnummer

JJR_19970417_OGH0002_008OBA02353_96D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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