Norm
MRG §12a Abs5Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten gemäß § 46a Abs 4 Z 1 MRG kommt es auf die Familienzugehörigkeit neuer Gesellschafter nicht an.Bei der Beurteilung der Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten gemäß Paragraph 46 a, Absatz 4, Ziffer eins, MRG kommt es auf die Familienzugehörigkeit neuer Gesellschafter nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107272Dokumentnummer
JJR_19970422_OGH0002_0050OB00088_97W0000_002