RS OGH 1997/4/22 4Ob88/97p

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Norm

ABGB §560
ABGB §562

Rechtssatz

Wird ein Teil des Nachlasses durch (hier:) Erbsentschlagung frei, so erhält der gesetzliche Erbe auch dann seine Quote, wenn er im Testament auf einen bestimmten Teil eingesetzt ist. § 562 ABGB betrifft nur die Erbfolge aufgrund des Testamentes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107604

Dokumentnummer

JJR_19970422_OGH0002_0040OB00088_97P0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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