RS OGH 1997/4/29 1Ob2315/96i, 1Ob25/08w

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Norm

ABGB §1091 A1

Rechtssatz

Pacht ist auch zu verneinen, wenn der Bestandnehmer nach Beendigung des Rechtsverhältnisses nicht zur Rückstellung eines lebenden Unternehmens verpflichtet ist. Das gilt vor allem auch für einen Bestandvertrag, der sich nicht auf ein lebendes, sondern auf ein erst zu errichtendes Unternehmen beziehungsweise einen neu zu gründenden Betrieb bezieht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107947

Dokumentnummer

JJR_19970429_OGH0002_0010OB02315_96I0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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