RS OGH 1997/4/29 1Ob63/97i

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Norm

ZPO §57 Abs2 Z1a
  1. ZPO § 57 heute
  2. ZPO § 57 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Bei der Frage, ob eine gerichtliche Entscheidung im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers vollstreckt wurde, kommt es im Fall der USA auf die Anerkennung in jenem US-Bundesstaat an, in dem die Vollstreckung erfolgen soll, nicht jedoch auf die Anerkennung im Gesamtstaat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107844

Dokumentnummer

JJR_19970429_OGH0002_0010OB00063_97I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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