RS OGH 1997/4/29 1Ob33/97b

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Rechtssatz

Der Leistungsempfänger ist unbeschadet der Tatsache, daß bei Ist-Versteuerung Anzahlungen beim Zahlungsempfänger der USt unterliegen, erst im Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung nach erfolgter Abrechnung (Rechnungslegung nach § 11 UStG 1972) zum Vorsteuerabzug berechtigt.Der Leistungsempfänger ist unbeschadet der Tatsache, daß bei Ist-Versteuerung Anzahlungen beim Zahlungsempfänger der USt unterliegen, erst im Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung nach erfolgter Abrechnung (Rechnungslegung nach Paragraph 11, UStG 1972) zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Umsatzsteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107871

Dokumentnummer

JJR_19970429_OGH0002_0010OB00033_97B0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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