Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Die aufgrund von Bundesgesetzen eingerichteten Autobahnerrichtungsgesellschaften (in casu: ASFINAG) benützt jene Grundstücke, auf welchen schadensträchtige Bauarbeiten verrichtet werden und von denen schädliche Immissionen ausgehen, nicht für eigene Zwecke; damit ist deren Passivlegitimation - da sie auch nicht Eigentümerin dieser Grundstücke ist - für nachbarrechtliche Ansprüche zu verneinen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108103Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.03.2017