Norm
MRG §30 Abs2 Z4 CRechtssatz
Der Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ist nicht verwirklicht, wenn ein insolventes Unternehmen von einer Auffanggesellschaft weitergeführt wird.Der Kündigungstatbestand des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, erster Fall MRG ist nicht verwirklicht, wenn ein insolventes Unternehmen von einer Auffanggesellschaft weitergeführt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107770Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008