RS OGH 1997/5/13 4Ob131/97m

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Veröffentlicht am 13.05.1997
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 C
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Der Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ist nicht verwirklicht, wenn ein insolventes Unternehmen von einer Auffanggesellschaft weitergeführt wird.Der Kündigungstatbestand des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, erster Fall MRG ist nicht verwirklicht, wenn ein insolventes Unternehmen von einer Auffanggesellschaft weitergeführt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107770

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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