RS OGH 2020/12/15 4Ob112/97t, 6Ob45/98f, 7Ob150/01m, 10Ob34/11i, 10Ob44/14i, 10Ob38/18p, 10Ob24/19f,

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Veröffentlicht am 13.05.1997
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Rechtssatz

Diese Bestimmung bezweckt die Anpassung des Unterhaltsvorschusses an den Unterhaltstitel, wenn der Unterhaltsbeitrag während des Laufes der Vorschüsse erhöht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107561

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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