RS OGH 1997/5/21 3Ob89/97b, 3Ob134/10t

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Veröffentlicht am 21.05.1997
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Bb
HGB §120
HGB §167
HGB §169

Rechtssatz

Liegen Kommanditisten bindende Gesellschafterbeschlüsse vor, dass der ihnen sonst zukommende Gewinn zum Teil zur Eigenkapitalbildung als Gewinnrücklage dem Kapitalkonto gutzuschreiben ist, stehen solche Beträge nicht zur freien Verfügung des Unterhaltsschuldners; sie sind daher nicht Bestandteil der Unterhaltsbemessungsgrundlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107786

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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