Norm
ABGB §94Rechtssatz
Liegen Kommanditisten bindende Gesellschafterbeschlüsse vor, dass der ihnen sonst zukommende Gewinn zum Teil zur Eigenkapitalbildung als Gewinnrücklage dem Kapitalkonto gutzuschreiben ist, stehen solche Beträge nicht zur freien Verfügung des Unterhaltsschuldners; sie sind daher nicht Bestandteil der Unterhaltsbemessungsgrundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107786Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.12.2010