RS OGH 1997/5/22 10Ob530/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1997
beobachten
merken

Norm

F-VG §2

Rechtssatz

§ 2 F-VG bietet keinen Anhaltspunkt für die Rechtsansicht, daß diese Verfassungsbestimmung nur auf für die belastete Gebietskörperschaft unfreiwillige Kostenüberwälzungen, nicht aber auf freiwillige (vertragliche) Kostenübernahmen anwendbar wäre (Ablehnung von Pernthaler, Finanzverfassung 131f, wonach Kostenübernahmen schon aufgrund der Budgethoheit allgemein und schrankenlos zulässig wären).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107530

Dokumentnummer

JJR_19970522_OGH0002_0100OB00530_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten