Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Das MRG verbietet einem Unternehmenserwerber nicht, im Verhältnis zum Vormieter dessen Mietzinszahlungsverpflichtung für einen Zeitpunkt zu übernehmen,der vor dem nach § 12 Abs 3 MRG maßgebenden liegt.Das MRG verbietet einem Unternehmenserwerber nicht, im Verhältnis zum Vormieter dessen Mietzinszahlungsverpflichtung für einen Zeitpunkt zu übernehmen,der vor dem nach Paragraph 12, Absatz 3, MRG maßgebenden liegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108202Dokumentnummer
JJR_19970526_OGH0002_0020OB00223_97A0000_002