RS OGH 1997/5/26 6Ob28/97d, 7Ob323/01b

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Veröffentlicht am 26.05.1997
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Norm

ABGB §195
ABGB §200
ABGB §273
ABGB §281 B

Rechtssatz

Mangels Auffindbarkeit, Verfügbarkeit oder sachlicher Bestellungsrechtfertigung einer der im § 281 ABGB genannten Personen ist eine andere, dort nicht genannte Person zum Sachwalter gemäß § 273 ABGB zu bestellen; deren Verpflichtung zur Übernahme des Amtes besteht in Analogie zur Bestimmung für die Vormundbestellung nach § 200 ABGB. Auch die Bestimmungen über die notwendige und freiwillige Entschuldigung kommen analog zur Anwendung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107907

Dokumentnummer

JJR_19970526_OGH0002_0060OB00028_97D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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