RS OGH 1997/5/27 5Ob538/95

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Veröffentlicht am 27.05.1997
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Norm

Haager EKG allg
Haager EKG Art17
IPRG §31
IPRG §36

Rechtssatz

Das Haager EKG ist ein multilaterales Abkommen, das von den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden und auszulegen ist. Art 17 dieses Abkommens sieht vor, daß Fragen, die im Übereinkommen geregelte Materien betreffen, aber nicht ausdrücklich entschieden sind, nach den allgemeinen Grundsätzen, die dem Abkommen zugrunde liegen, zu entscheiden sind. Sind die Mitgliedstaaten somit zu einer sogenannten "autonomen", das heißt dem internationalen Charakter des Abkommens Rechnung tragenden Lückenfüllung verpflichtet, so gilt dies umsomehr für die Auslegung von Normen des Gemeinschaftsrechtes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107471

Dokumentnummer

JJR_19970527_OGH0002_0050OB00538_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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