RS OGH 1997/6/3 14Os54/97, 15Os91/11p

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Veröffentlicht am 03.06.1997
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Norm

StGB §206 Abs1
StGB §212 Abs1

Rechtssatz

Zur Tatbestandsverwirklichung nach § 206 Abs 1 StGB beziehungsweise § 212 Abs 1 StGB reicht bereits bedingter Vorsatz aus, eine Klärung der Frage, mit welcher Vorsatzform der Täter jeweils gehandelt hat, ist daher entbehrlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107794

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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