RS OLG Wien 1997/06/05 3R2/97d

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Veröffentlicht am 05.06.1997
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Rechtssatz

Anmerkung der Hypothekarklage

 

Eine Klage, die sich inhaltlich als Hypothekarklage darstellt, mit der aber auch die Personalhaftung geltend gemacht wird und deren Begehren daher keine Einschränkung auf die Pfandhaftung enthält, kann gemäß § 60 GBG angemerkt werden.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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