RS OGH 1997/6/11 9ObA169/97m

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Veröffentlicht am 11.06.1997
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Norm

EFZG §2
EFZG §3

Rechtssatz

Erkrankt eine Arbeitnehmerin, mit der vereinbart war, daß sie ab der Kündigung bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses Mehrleistungen zu erbringen hat, in diesem Zeitraum, wird unter Berücksichtigung des Ausfallsprinzips fingiert, daß sie die davor vereinbarte Arbeit geleistet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107932

Dokumentnummer

JJR_19970611_OGH0002_009OBA00169_97M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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